Ägypten: Darstellung von Visa-Bestimmungen, -Unterlagen und -Kosten



Visum bei der Einreise: Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder (ausser Bulgarien und Rumänien) sowie Schweizer und Türken bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ein Visum bei der Einreise am Flughafen erhalten. Die Kosten betragen 15 US-Dollar (etwa 11 Euro). Weiterhin wird ein Einreisedokument mit Foto ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto bereithalten.

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man nur ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Möchte man weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat zu erwerben.

Personalausweis: Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen. Wird nur mit Personalausweis eingereist, muss eine spezielle Einreisekarte bei der Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.

Transit: Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einmonatigen Aufenthalt (einfache/mehrmalige Einreise). Eine Verlängerung im Land ist möglich.

Botschaft Ägypten in BerlinAntragstellung: Zuständige konsularische Vertretung, siehe Ägypten - wichtige Adressen.
Hier können Sie den Visa-Antrag für Ägypten downloaden.

Bearbeitungszeit: etwa 2 Tage

Unterlagen: Touristenvisum: ein Passfoto - Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (deutsche Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein) und mit mindestens einer leeren Seite - Antragsformular - Gebühren in bar.
Geschäftsvisum: zusätzlich Firmenschreiben über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung.

Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.

Konsulargebühren: Touristenvisum und Geschäftsvisum: 22,00 Euro

Einreise mit Kindern: Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild), einem Personalausweis oder mit einem Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) bis 16 Jahren einreisen. Kann wegen Platzmangel kein Lichtbild des Kindes im elterlichen Reisepass angebracht werden, ist die Eintragung des Kindes im elterlichen Reisepass für die Einreise nicht ausreichend. In Reisepässe, die ab dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, können Kinder nicht mehr in eingetragen werden.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen, da bei österreichischen Reisepässen nur die Miteintragung von Neugeborenen offiziell anerkannt wird.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Kapitel Ägypten - Gesundheit.

Einreise mit Haustieren: Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.

Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke;
1 l Eau de Cologne und Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
persönliche Gebrauchsgegenstände wie Haarfön und Rasierapparat
und Wertsachen bis 100 E£.

Personen die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras und Computern reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben. Falls sie im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.

Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch) und Baumwolle sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln; eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt erhältlich.

Ausfuhrverbot: In Ägypten besteht ein strenges Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände (älter als 100 Jahre) sowie für viele von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal gekauft wurden. Auf Märkten gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

 

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