Lesotho - Visabestimmungen



Da die Einreise über Südafrika stattfindet, müssen auch die südafrikanischen Einreisebestimmungen erfüllt werden.

Reisepass: Allgemein erforderlich,  der Personalausweis ist nicht ausreichend. Der Pass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten sind Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).

Transit: Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.

Gültigkeitsdauer: 3 Monate (mehrmalige Einreise).

Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft

Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung

Bearbeitungszeit: 7 Tage. Persönlich: am gleichen Tag.

Unterlagen: Tourismusvisum: - noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass - 2 Antragsformulare - 2 Passfotos - Zahlungsbeleg für die Gebühr.  Businessvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise sowie eine Kostenübernahmebestätigung.Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.

Hier können Sie das Visa-Antragsformular für Lesotho herunterladen.

Ausreichende Geldmittel : Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Lesotho - Gesundheit entnehmen.

Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis 16 Jahren möglichst mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren in den elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. 
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

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