Tunesien - Visabestimmungen



Reisepass: Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein).
Staatsangehörige der folgenden Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von EU-Ländern für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten und die Schweiz, ( Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern). Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sind bei Aufenthalten bis zu 4 Monaten von der Visumpflicht ausgenommen.

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer: Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.

Unterlagen: - Gültiger Reisepass und Kopien der ersten fünf Seiten des Reisepasses - 2 Visumanträge - 2 Passfotos - Gebühr (Postanweisung) - Reisebestätigung.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter, adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen.

Bearbeitungszeit: 3 Wochen.

Einreise mit Kindern:
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses oder Kinderausweises wird jedoch empfohlen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder Identitätskarte. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einreise mit Haustieren:
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen ausserdem ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens einen und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.

 

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