Kamerun - Visabestimmungen
Reisepass: Allgemein erforderlich, muss 6 Monate über das Ablaufdatum des Visum hinaus gültig sein.
Visum: Allgemein erforderlich.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, gültige Flugtickets vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich.
Antragstellung: Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (siehe Kamerun - wichtige Adressen).
Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Einwanderungsbehörde.
Unterlagen: Touristenvisum: - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - 2 Antragsformulare - 2 Passfotos - Gelbfieber-Impfbescheinigung - Reisebuchungsbestätigung für Rück-/Weiterflug - Zahlungsbeleg über die Visumgebühren - Businessvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt werden.
Kosten der Visumerteilung: 90,00 Euro
Bearbeitungszeit: Persönlich: sofort, postalisch: 3 bis 5 Tage.
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, entnehmen Sie bitte Kamerun - Gesundheit.
Meldepflicht: Eine Registrierung ist bei einem Aufenthalt von über drei Monaten Pflicht.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend, da ein Lichtbild des Kindes zwingend erforderlich ist.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige sollten bei der Einreise nach Kamerun von einem Erwachsenen in abgeholt werden.
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