Burkina Faso - Visabestimmungen
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Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Visum: Allgemein erforderlich, dieses ist vor Reiseantritt bei einer Botschaft von Burkina Faso zu beantragen.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.
Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat.
Bearbeitungszeit: Mit den erforderlichen Unterlagen sofort, postalisch etwa eine Woche.
Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Regierung von Burkina Faso.
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Burkina Faso - Gesundheit entnehmen.
Einreise mit Kindern:
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 31.12.2007 ist ein eigener Ausweis für Kinder in jedem Fall nötig.
Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.
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