Burkina Faso - Visabestimmungen



Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.

Visum: Allgemein erforderlich, dieses ist vor Reiseantritt bei einer Botschaft von Burkina Faso zu beantragen.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.

Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat.

Unterlagen: Touristenvisum: - Reisepass (keine Kopie), muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein - 3 Visanträge - 3 Passfotos - Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren (es werden keine Schecks entgegengenommen).
Geschäftsvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung, Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.
 
Hier können Sie den Visaantrag für Burkina Faso herunterladen.
 
Kosten der Visumerteilung: Tourismusvisum bis zu 3 Monaten Aufenthaltsdauer: einmalige Einreise 20,00 Euro, mehrmalige Einreise 30 Euro, bis zu 6 Monaten Aufenthaltsdauer: einmalige Einreise 40,00 Euro, mehrmalige Einreise 50 Euro.

Bearbeitungszeit: Mit den erforderlichen Unterlagen sofort, postalisch etwa eine Woche.

Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Regierung von Burkina Faso.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Burkina Faso - Gesundheit entnehmen.

Einreise mit Kindern:

Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit ausreichend Platz für ein Ein- und Ausreisestempel) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. In Reisepässe, die ab dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, können Kinder nicht mehr in eingetragen werden.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 31.12.2007 ist ein eigener Ausweis für Kinder in jedem Fall nötig.

Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.

 

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