Botswana - Visabestimmungen



Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.

Visum: für Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht erforderlich.

Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer: Maximal 90 Tage.

Antragstellung: Antragstellung grundsätzlich bei der Botschaft in Brüssel.

Aufenthaltsgenehmigung: Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.

Unterlagen: 2 Antragsformulare - 2 Passfotos - Gebühr - Gültiger Reisepass

Ausreichende Geldmittel: Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern:
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. In Reisepässe, die ab dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, können Kinder nicht mehr in eingetragen werden.Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 31.12.2007 ist ein eigener Ausweis für Kinder in jedem Fall nötig.
 
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Besondere Zollbestimmungen: Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf 4 Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. 

 

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