Äquatorialguinea - Visabestimmungen



Reisepass: ist für reisen in Äquatorialguinea allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausserdem muss im Reisepass eine leere Seite vorhanden sein.

Visum: ebenfalls allgemein erforderlich, für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen sind nur Staatsbürger der USA ausgenommen.

Hier können Sie den Visumantrag für Äquatorialguinea downloaden.

Unterlagen: Touristenvisum: 3 ausgefüllte originale Anträge (keine Kopie oder Fax) - 3 originale Passfotos (keine Kopien oder Scans) - Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise - Gebühr - Reisepass - Impfbescheinigung gültiger Impfung gegen Gelbfieber - negativer HIV-Test - vom Immigratiooffice bestätigte Hotelbuchung - Kontoauszug, der belegt, dass für den aufenthalt in Äquatorialguinea mindestens 2.000 € zur Verfügung stehen - polizeiliches Führungszeugnis.
Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit folgenden Angaben: Name, Reisezweck, Aufenthaltsort im Zielland (Anschrift des Unternehmens oder Organisation), Kostenübernahmeerklärung des deutschen Unternehmens/Organisation. Eine förmliche Einladung des Geschäftspartners, muss beim Aussenministerium von Äquatorialguinea eingereicht werden.

Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.

Visagebühren: Touristenvisum und Geschäftsvisum: 100,00 Euro.

Gültigkeitsdauer: 90 Tage ab Ausstellungsdatum, Aufenthaltsdauer maximal 30 Tage. Eine Verlängerung kann vor Ort in Äquatorialguinaea beantragt werden.

Bearbeitungszeit: ein bis zwei Wochen.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise nach Äquatorialguinea erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Äquatorialguinea - Gesundheit entnehmen.

Dokumente bei der Einreise: Impfbescheinigung gegen Gelbfieber und 2 Passbilder.

Einreise mit Kindern: Deutsche: Kinderausweise werden nicht anerkannt. Kinder benötigen für die Einreise in Äquatorialguinea einen eigenen Reisepass  (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

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Autor: Remo Nemitz