Mayotte: aktuelle Informationen für Reisen im Indischen Ozean



Mayotte

Mayotte

Mayotte befindet sich im Südosten des afrikanischen Kontinents  im Kanal von Mozambique. Mayotte ist von den Inseln des Komoren-Archipels die einzige, die im Jahr 1976 für einen Verbleib im französischen Überseegebiet gestimmt hat und daher heute noch zu Frankreich gehört (allerdings wird Mayotte von den Komoren beansprucht).
Mayotte wird aus den südlichsten Inseln des Komoren-Archipels gebildet und besteht aus zwei Hauptinseln: Petite-Terre und Grande-Terre sowie aus etwa zwanzig kleineren Inselchen in den weltweit schönsten Lagunen.
 
Die touristische Hauptattraktion der Inseln zwischen Afrika und Madagaskar ist die ursprüngliche, abwechslungsreiche und einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Grosse Teile der Inseln sind seit langem geschützt, hier findet man noch Oasen für zahlreiche endemische Tier- und Pflanzenarten. Besonders in der 1.500 qkm grossen Lagune kann man nur hier vorkommende tropische Meeresbewohner beobachten. Besonders eindrücklich sind Begegnungen mit Delphinen und Schildkröten (vor allem die seltene grüne Schildkröte und Karettschildkröte). Manchmal kann man in der Zeit von Juli bis Oktober auch Säugetiere wie Dugong und Höckerwal beobachten.
 
Die Einwohner von Mayotte können frei wählen, welches Rechtsform auf sie angewandt werden soll. Es besteht die Möglichkeit sich am allgemein gültigen französischen Recht zu orientieren, welches auch in Frankreich seine Gültigkeit hat. Diese wird auf sämtliche Lebenslagen übertragen. Notare, Verwaltung, Gerichte usw. halten sich an diese Gesetze.
Darüber hinaus kann das sogenannte statut personel angewandt werden. Dies ist eine besondere Form, welche nicht auf das europäische Recht angewandt werden kann. Diesen Status kann man nur erhalten, wenn man ein islamischer Einwohner von Mayotte, Einwanderer aus den Komoren oder aus dem Nordwesten Madagaskars ist.
In Mayotte ist der Islam weit verbreitet. So existieren hier viele Koranschulen und auch islamische Kadis, welche im statut personel die Rechtsprechung übernehmen.
 
Recht stark ist die Rolle der Frauen in der mahorischen Gesellschaft. Sie sind die Hausbesitzerinnen und so müssen die Männer nach der Eheschließung zu den Frauen ziehen. Auch bei einer Scheidung sind es die Männer, die das Haus verlassen müssen. Das Haus bleibt immer in Besitz der Frauen. Desweiteren muss der Mann für die Töchter oder Schwestern ein Haus bauen, oder auf ein bestehendes Haus eine Etage aufstocken, damit die Frau dort wohnen kann. Die Häuser und Wohnungen gehen von der Mutter auf die Töchter in Form einer Erbschaft über.
 
Autor: Remo Nemitz