Tunesien - Visabestimmungen



Reisepass: ist auf Reisen in Tunesien allgemein erforderlich, der Pass muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein).
Staatsangehörige der folgenden Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von EU-Ländern für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten und die Schweiz, ( Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern). Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sind bei Aufenthalten bis zu 4 Monaten von der Visumpflicht ausgenommen.

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer: Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.

Unterlagen: - Gültiger Reisepass und Kopien der ersten fünf Seiten des Reisepasses - 2 Visumanträge - 2 Passfotos - Gebühr (Postanweisung) - Reisebestätigung.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter, adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen.

Bearbeitungszeit: 3 Wochen.

Einreise mit Kindern:
Deutschland:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass).
Österreicher: Eigener Reisepass für Kinder.
Schweizer: Eigener Reisepass für Kinder.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einreise mit Haustieren:
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen ausserdem ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens einen und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.

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Autor: Remo Nemitz