Algerien - Visabestimmungen



Reisepass: ist für Reisen nach Algerien allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum: ist allgemein erforderlich
Für touristische Reisen werden in der algerischen Botschaft in Berlin Visa nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt.
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich.
Sie können schriftlich angefordert werden, ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt beizufügen. Die Gebühren für das Visum können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.

Hier können Sie sich auch einen Visa-Antrag für Algerien downloaden.

Die algerische Botschaft erteilt Touristenvisa nur noch, wenn Antragsteller im Norden Algeriens reisen.

Einreisebeschränkungen: Wer israelische Sichtvermerke im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland

Antragstellung: Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe Algerien - wichtige Adressen).
In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.

Unterlagen: Touristenvisum: 2 am PC ausgefüllte Antragsformulare - 2 aktuelle und identische Passfotos (keine Scans) - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - Nachweis (Kopie des Versicherungsscheines) einer Auslandskrankenversicherung über mindestens 30.000 Euro Deckungssumme, Rückführungskosten und Krankenhausaufenthalt - Reisebuchungsbestätigung - Bestätigungsschreiben des algerischen Reiseveranstalters - Reiseroute - Gebühr (in bar oder per Scheck)
 
Geschäftsvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung und der Anschrift des Geschäftspartners - eine Einladung vom Geschäftspartner aus Algerien (Fax genügt).

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt sein.

Bearbeitungszeit: per Post: mindestens 14 Tage bis zu 3 Wochen ab Eingang des Visumantrags. Visaanträge, die ein Einreisedatum innerhalb dieser Frist aufweisen, werden unbearbeitet zurückgegeben.

Kosten der Visumerteilung: einmalige Einreise,

  • bis Monat Gültigkeit: 60,00 €

Im Rahmen der gegenseitigen Gleichbehandlung, gilt für Französische, Italienische und Dänische Staatsbürger mit Aufenthalt in Deutschland eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro.

Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr werden im Falle einer Ablehnung nicht zurück erstattet.

Einreise mit Kindern:
Deutsche: Kinder benötigen für die Einreise in Algerien einen eigenen Reisepass (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass).
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
 
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Algerien-Gesundheit entnehmen.

Ausreiseerlaubnis: Eine Ausreiseerlaubnis ist für Ausländer erforderlich, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.

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Autor: Remo Nemitz