Visabestimmungen für Tschad



Reisepass: ist für Reisen in den tschad allgemein erforderlich (mit Ausnahme einiger afrikanischer Staaten), der Pass muss noch mindestens ein Monat länger als das Ablaufdatum des Visum gültig sein.

Visum: ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger einiger afrikanischer Staaten.

Bei Aufenthalten außerhalb von N'Djamena sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium nötig. Diese können bei der Einreise am Flughafen beantragt werden, sie werden jedoch nicht in jedem Fall ausgestellt.
Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium der Tschad auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.

An den Grenzen zwischen Tschad und Libyen sowie zwischen Niger und Tschad finden kaum Grenzkontrollen statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb sobald wie möglich die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei einer Weiterreise ohne offiziellen Einreisestempel Probleme aufgrund illegaler Einreise entstehen können.

Unterlagen: Touristenvisum: Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss - 2 Passfotos - 2 Antragsformulare - Hin- und Rückflugtickets bzw. Bescheinigung eines Reisebüros über den Erwerb der Tickets - Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder eine Einladung).
Businessvisum: zusätzlich ein Schreiben der Firma über Zweck und Dauer der Reise sowie eine Kostenübernahmebestätigung und eine Einladung des Geschäftspartners im Tschad (diese muss von der zuständigen Stelle im Tschad abgestempelt sein)
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt sein.
 
Visagebühren für Deutschland, Österreich und Schweiz:
einmalige Einreise, maximaler Aufenthalt 30 Tage: 70,00 Euro
mehrmalige Einreise, maximaler Aufenthalt 90 Tage: 100,00 Euro

Bearbeitungszeit: 3 bis 5 Tage plus Postversand

Meldepflicht: bei einer Einreise über den Flughafen N’Djamena ist es wichtig, darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Reisepass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Anweisung ist innerhalb von 24 Stunden zu folgen.

Einreise mit Kindern
Deutschland: Kinder benötigen für die Einreise in den Tschad einen eigenen Reisepass (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass).
Österreich: eigener Reisepass für Kinder.
Schweiz: eigener Reisepass für Kinder.
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Autor: Remo Nemitz