Reiseinformation und Reisewarnung Togo
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 17.04.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität. Die Botschaft rät, Wertgegenstände (Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) nicht offen zur Schau zu stellen.
Es wird empfohlen, den Strand von Lomé zu meiden. Er ist wenig besucht, sehr weitläufig und schwer einsehbar. Es besteht daher auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe. In einem solchen Fall ist es ratsam, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen.
Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lome – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
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