Swasiland - Visabestimmungen
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Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum: für EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) nicht erforderlich. Ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande und Portugal.
Gültigkeitsdauer: Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab der Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhält, sollte beim Immigration Office in Swasiland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe Swasiland - wichtige Adressen).
Unterlagen: - ein Visumantrag - Gebühr - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Ausstellungsdatum des Visum gültig sein muss - 2 Passfotos.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und die Visagebühren in bar beigefügt werden.
Bearbeitungszeit: In der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag. Die postalische Beantragung dauert einige Tage länger.
Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (siehe Swasiland - wichtige Adressen).
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Swasiland - Gesundheit entnehmen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Einreise mit Haustieren: Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.
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