Reiseinformation und Reisewarnung Südafrika



Auswärtiges Amt, gültig seit 27.11.2007

Landesspezifische SicherheitshinweiseKriminalität

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

  • Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und an Sonntagen gemieden werden. Auch tagsüber wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form unter ortskundiger Führung stattfinden.
  • Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich hier generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen grösseren Reisegruppen zu suchen.
  • Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse, nur zu Hauptverkehrszeiten).
  • Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.
  • Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
  • Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen

Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Fall eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten.

Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen sind kaum erhältlich.

Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen: es bestehen Einfuhrbeschränkungen, und der Umtauschkurs in Südafrika ist erheblich besser.

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Besondere Zollvorschriften

Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.  

Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

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