Reiseinformation und Reisewarnung Sudan
|
|
Auswärtiges Amt, letzte Änderung 11.05.2008
Aktueller Hinweis
Am 10.05.2008 ist es am Stadtrand von Khartum/Omdurman zu Gefechten zwischen sudanesischen Sicherheitskräften und Rebellen gekommen. Die am 10./11.05.2008 verhängte Ausgangssperre ist mittlerweile aufgehoben. Das Straßenbild hat sich weitgehend normalisiert, allerdings gibt es noch immer eine erhöhte Präsenz von Sicherheitskräften und verstärkte Kontrollen. Von unnötigen Fahrten im Stadtgebiet wird bis auf weiteres abgeraten, zu erhöhter Vorsicht wird geraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Erkenntnisse über zwei Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit in Khartum boten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Botschaften der USA und Großbritanniens. Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für einen Anschlag auf die genannten Botschaften befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Gelegentliche Äußerungen gegen die im Sudan tätigen Vertreter der Vereinten Nationen sind Anlass für erhöhte Vorsichtsmaßnahmen dort. Eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen im Sudan ist nicht auszuschließen. Derzeit liegen allerdings keine konkreten Hinweise auf eine solche Gefährdung vor.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur im Sudan ist nur gering ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u.a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden.
Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an allen südlichen und östlichen Grenzen sowie des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungenen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an. Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.
Südsudan
Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft. Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda - marodierende Bewaffnete der "Lord Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittenen mittelsudanesischen Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Die Grenze Sudan – Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ostsudan
Reisen im Ostsudan außerhalb des Gebietes der Hafenstadt Port Sudan unterliegen potentiellen Gefährdungen durch die in der "Eastern Front" vereinigten Rebellenbewegungen, insbesondere in der Region um Hamesh Kureib in der Provinz Kassala.
Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan – Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Flugreisen
Aus bislang ungeklärter Ursache stürzte ein Flugzeug der Sudan Airways am 08.07.2003 ab. Über 100 Todesopfer waren zu beklagen. Bis zur Aufklärung der Absturzursache durch ein britisches Untersuchungsteam bleiben Fragen hinsichtlich der Sicherheit von Sudan Airways offen.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Angeraten wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss. Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Sudan Eckdaten - Sudan Geographie - Sudan Anreise - Sudan Visabestimmungen - Sudan Geld - Sudan Gesundheit - Sudan Klima und beste Reisezeit - Sudan Reisen im Land - Sudan Sehenswertes - Sudan wichtige Adressen - Sudan - Bilder - Reiseveranstalter Sudan - Sudan Reiseinformation Reisewarnung