Reiseinformation und Reisewarnung Seychellen



Auswärtiges Amt, letzte Änderung 12.03.2008

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Weiterhin ist die Einfuhr unbearbeiteter Lebensmittel, von Obst, Gemüse, Blumen, Pflanzen, Pflanzensamen und Ähnlichem streng verboten.

Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Betrag von RS 100,00 ein- bzw. ausgeführt werden.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Einfuhrhöchstmengen bei mengenmäßig beschränkten Waren:

  • Alkohol: 2 Liter Spirituosen
  • Parfüm: 200 ml
  • Tabak:  400 Zigaretten

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Auf Drogendelikte stehen mindestens 3 Jahre Gefängnis. Für das Hauptquartier der seychellischen Armee ("Army Head Quarters") gilt Fotografierverbot. Devisenvergehen werden mit Geldstrafe ab RS 10.000 und/oder Haftstrafe (bis zu 2 Jahren) geahndet.

 

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