Senegal - Visabestimmungen



Stempel SenegalReisepass: Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind die Staatsbürger der EU-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

Transit: Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer: Maximal 3 Monate.

Antragstellung: Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft

Unterlagen: Touristenvisum: Gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist - 2 Passfotos - 2 Visumsanträge - Kopie der Reise-/Flugbuchung. Geschäftsvisum: zusätzlich Firmenschreiben.

Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).

Bearbeitungszeit: Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch etwa eine Woche.

Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Senegal - Gesundheit entnehmen.

Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis 16 Jahren möglichst mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren in den elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. 
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.

 

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