Reiseinformation und Reisewarnung Senegal



Auswärtiges Amt, letzte Änderung 17.03.2008

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität:

Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance geht die senegalesische Armee weiter gegen Rebellengruppen des MFDC vor. Schauplatz waren nach Vertreibung von Rebellengruppen aus dem Grenzgebiet zu Guinea-Bissau zuletzt Gebiete entlang der Grenze zu Gambia. Auf Überlandstraßen kam es in jüngster Zeit  zu bewaffneten Überfällen, bei denen auch Tote und Verletzte zu beklagen waren.

Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten gegenwärtig als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor. Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der „Transgambienne“, die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird jedoch abgeraten. Auch die Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden. Dort besteht abseits der großen Durchgangsstraßen teilweise Minengefahr. Nachtfahrten über Land sollten gemieden werden.

Von nächtlichen Aufenthalten oder Autofahrten (vor allem ohne Begleitung) am Strand zwischen Lac Rose und wird dringend abgeraten.

Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar und anderen Städten des Senegal zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, hin und wieder aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden. Es wird empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen, einige benachteiligte Vororte von Dakar sollten dann gemieden werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Trotz der bemerkenswerten - politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.

Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.

Besondere Zollvorschriften

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Wert von FCFA 1.000.000 (ca. 1.500 Euro) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist schon bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

Die Einfuhr von Personenkraftwagen, die älter als 5 Jahre sind, ist seit dem 23.07.2003 verboten. ( Siehe Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ auf der Homepage der Botschaft Dakar)

Transitfahrten mit über 5 Jahre alten Personenkraftwagen sind bei Vorlage eines „Carnet de Passage“ und Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Wagen zulässig.

Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

Homosexualität ist nach dem senegalesischen Strafrecht strafbar.

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