Reiseinformation und Reisewarnung Sambia



Auswärtiges Amt, letzte Änderung 24.04.2008

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Reisen über Land/Straßenverkehr:

Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.

Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden.

Kriminalität:

Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.

Allgemeine Reiseinformationen

Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Hotels

Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist in unbeschränkter Höhe zulässig; Beträge, die insgesamt (den Gegenwert von) USD 5.000 übersteigen, müssen angemeldet werden.

Im Ermessen des Zollbediensteten kann die vorübergehende Einfuhr von bestimmten „Luxusgütern“ (u. a. Videokameras, Laptops) von der Erteilung einen zeitweiligen Einfuhrerlaubnis abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist die Erlaubnis bei Ausreise zusammen mit den davon erfassten Waren vorzulegen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen.

Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“ können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden.

Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise.

Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.

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