Reiseinformation und Reisewarnung Ruanda



Auswärtiges Amt, gültig seit 18.09.2007

Aktueller Hinweis

Ebola hämorrhagisches Fieber EHF: Nachdem 1000 km entfernt, in der Demokratischen Republik Kongo, erneut das EHF ausgebrochen ist, kontrollieren die ruandischen Grenzbehörden an den westlichen Landesgrenzstellen im Hinblick auf entsprechende Krankheitszeichen.

In Ruanda ist EHF bisher noch nicht aufgetreten und es besteht kein Infektionsrisiko.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen innerhalb Ruandas sind unbedenklich, es wird aber empfohlen, das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu meiden. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo.

Angesichts möglicher krisenhafter Entwicklungen in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (Kampfhandlungen zwischen der regulären kongolesischen Armee, der MONUC und verschiedenen Milizen) sind, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, kurzfristig vorübergehende Schließungen der Grenze zur DR Kongo möglich.

Vor der Weiterreise nach Burundi wird empfohlen, sich über die dortige Sicherheitslage zu informieren. Seit August 2006 gibt es eine deutsche Botschaft in Bujumbura. Bitte beachten auch die Reisehinweise der Botschaft Bujumbura.

Bei Weiterreise nach Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme  bekanntgeworden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen dieser Länder.

Allgemeine Reiseinformationen

Fahrten mit dem PKW im Inneren Ruandas sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Europäischen Standards entsprechende Hotels sind in größeren Städten vorhanden.

Fahrten nach Gisenyi und Cyangugu sowie der Besuch der Virunga-und Nyungwe-Nationalparks in Begleitung der vorgeschriebenen ruandischen Führer sind zur Zeit unbedenklich. Auch wenn es seit 2004 keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle mehr gegeben hat, wird wegen der schwierigeren Sicherheitslage im benachbarten Ostkongo Reisenden geraten, sich vor einer Reise in den Nordwesten Ruandas oder einem Besuch des Vulkan-Nationalparkes vor Ort zeitnah nach der aktuellen lokalen Sicherheitslage zu erkundigen und hierfür ggf. mit der Deutschen Botschaft in Kigali Kontakt aufzunehmen.

Besuche des Akagera-Parks im Osten sind unbedenklich. Wie Besuche des Nyungwe-Waldes im Südwesten sollten sie in der Regel mit im Rahmen der von ORTPN (Office Rwandais du Tourisme et des Parcs nationaux) gestellten Parkführern unternommen werden.

Weitere Hinweise

Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz, allerdings sind von den deutschen SIM-Karten nur die des Anbieters D-2 verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handies landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von grösseren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.

Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Wesentliche, von europäischen Regelungen erheblich abweichende strafrechtliche Bestimmungen existieren nicht. Zu beachten ist, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.

Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. „concubinage“ unter Androhung einer Geldbuße untersagt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert und ruandisches Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren Geld- und/oder Gefängnisstrafe vor.

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