Reiseinformation und Reisewarnung Nigeria
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 03.04.2008
Aktueller Hinweis
Angesichts der gegenwärtigen Masern-Epidemie hat das nigerianische Gesundheitsministerium vor der erhöhten Gefahr aerogen übertragener Krankheiten während der Trockenzeit gewarnt, die noch bis April/Mai anhält. Über 5.000 Erkrankungen an Masern wurden seit Oktober 2007 registriert, die Dunkelziffer ist höher, das Ministerium rechnet weiterhin mit zahlreichen Todesfällen. Gleichzeitig wurden etwa 1.500 Fälle von Röteln diagnostiziert. Am meisten von der Masernwelle betroffen ist der Norden des Landes mit den Bundesstaaten Sokoto, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna und Katsina.
Nach dem deutschen Impfkalender sind 2 Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise, nachgeholt werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kann lokal, vor allem im Bundesstaat Rivers, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen kommen.
In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden mit Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer, religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). In den nächsten Monaten besteht in verschiedenen Regionen aufgrund von örtlichen Wahlen ein erhöhtes Risiko solcher Zusammenstöße.
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der Internetseite der Botschaft im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“: (www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html)
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
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