Niger - Visabestimmungen



Reisepass: Allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach Visablauf gültig sein.

Visum: Allgemein erforderlich, von europäischen Ländern sind nur Dänemark und Finnland von der Visumspflicht ausgenommen.
In jedem Übernachtungsort muss der Pass der örtlichen Polizei vorgelegt werden.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer: Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.

Antragstellung: Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (siehe Niger - wichtige Adressen).

Unterlagen: Touristenvisum: 2 Antragsformulare - 2 Passfotos - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - Reisebuchungsbestätigung. Geschäftsvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr (Kopie der Postanweisung oder Scheck) beigefügt werden.

Visagebühren: Touristen- und Geschäftsvisum: 61 Euro (einmalige Einreise), 100 Euro (mehrmalige Einreise).

Bearbeitungszeit: nicht genau bekannt, alle Anträge werden nach Niger geschickt, dort wird darüber entschieden.

Dokumente bei der Einreise: Folgende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden: - Gelbfieber-Impfbeleg - Rück- oder Weiterreiseticket - Touristen, die auf dem Landweg einreisen: Nachweis über die Bereitschaft einer anerkannten Bank, die Rückflugkosten im Notfall zu übernehmen (Übersetzung auf Französisch) sowie für Fahrzeughalter ein Nachweis über eine gültige Haftpflicht-Versicherung - Nachweis über den Abschluss einer Reiseversicherung - Nachweis über ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsgenehmigung: Muss in Niger beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.

Einreise mit Kindern
 
Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

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