Reiseinformation und Reisewarnung Niger
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 27.03.2008
Aktueller Hinweis
Anfang Dezember 2007 und Januar 2008 explodierten Minen auf innerstädtischen Straßen in Maradi, Tahoua und Niamey. Dabei kamen drei Menschen ums Leben. Je eine nicht detonierte Mine wurde in Dosso und Zinder sichergestellt. Bisher sind die Urheber wie auch das Ziel der Anschläge nicht bekannt. Unter diesen Umständen können keine Angaben über unsichere oder sichere Stadtviertel gemacht werden. Ein Risiko, zufällig Opfer zu werden, besteht - es handelt sich aber bisher um isolierte Ereignisse.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Die Straßen im gesamten Land sind in überwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in weiten Teilen in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein.
Nord-/Ostregionen des Niger
Wegen vermehrter bewaffneter Zusammenstöße zwischen nigrischen Sicherheitskräften und gut bewaffneten Rebellen wird von Reisen in die Stadt Agadez und das nördlich davon gelegene Aïr-Gebirge dringend abgeraten.
Im Aïr-Gebirge besteht Minengefahr, die Verlegung der Minen erfolgte ohne Kennzeichnung. In den letzten Wochen kam es im und um das Aïr herum auch zu Autodiebstählen unter Androhung von Waffengewalt.
Ab dem 24. August 2007 wurde in der ganzen Region Agadez der „Etat de mise en garde“ angeordnet, diese Maßnahme wurde am 24. Februar 2008 um weitere drei Monate (d.h. bis 23. Mai 2008) verlängert.
Es wird darauf hingewiesen, dass den nigrischen Sicherheitskräften (Militär, Gendarmerie, FNIS, Polizei) erweiterte Befugnisse erteilt sind (vermehrte Personen- und Fahrzeugkontrollen, Registrierungen, Festnahmen, besonderes Fotographierverbot, Ausgangssperre usw.). Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten, um Überreaktionen zu vermeiden.
Auf den Verbindungsstraßen zwischen Tahoua und Agadez bzw. zwischen Arlit und Agadez kam es im November 2007 zu Minenexplosionen. Von der Nutzung der Transitstrecke Assamaka (algerische Grenze) – Arlit – Agadez - Tahoua sollte deshalb unter den gegenwärtigen Bedingungen Abstand genommen werden. Auf dieser Strecke und auch auf der Verbindungsstraße Agadez-Zinder sind keine Individualfahrten mehr erlaubt, es herrscht Zwang zur Fahrt im Konvoi, der vom Militär begleitet wird.
In der unübersichtlichen Region der nigrischen Sahara (Grenzgebiet Mali-Niger-Algerien; Ténéré-Gebiet im Osten/Grenze Tschad) kann für Bürger westlicher Staaten das Risiko von Entführungen und Erpressungen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu gehört auch die nordöstliche Grenzregion zu Libyen sowie der Grenzbereich im Osten zum Tschad.
Es besteht zudem Minengefahr in einigen Teilen des Djado-Gebirges (im äußersten Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem nigrischen Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.
Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative – um z.B. das Aïr-Gebirge weitläufig zu umfahren - nicht geeignet.
Südwestliche Regionen des Niger
Unvermeidbare Fahrten auf dem Landweg zwischen Niamey und Ouagadougou sollten - angesichts der Möglichkeit bewaffneter Überfälle - nur mit größter Vorsicht durchgeführt werden. Auf die aktuellen Hinweise für Burkina Faso wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Bei Besichtigungen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden.
Besondere Zollvorschriften
Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse.
Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren.
Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene):
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.
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