Reiseinformation und Reisewarnung Namibia



Auswärtiges Amt, letzte Änderung 18.03.2008

Landesspezifische Sicherheitshinweise

 

Aktueller Hinweis

Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der  Etoscha-Pfanne und der angolanischen Grenze sind derzeit von Überschwemmungen betroffen. Vor Reisen in diese Landesteile sollten Erkundigungen z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft eingeholt werden.

Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!

Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.

Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.

Reisen über Land / StraßenverkehrVon Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.

Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

Allgemeine Reiseinformationen

Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia

In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann). In Namibia herrscht Linksverkehr.

Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).

Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.

Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied dernamibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.

Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.

Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.

  • Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
  • Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
  • Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.

Besondere Zollvorschriften

Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der nambischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Efahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.

Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich.  Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich:  Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen.

Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Homosexualität ist strafbar.



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