Reiseinformation und Reisewarnung Mosambik
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 29.04.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Überlandfahrten bei Dunkelheit sind gefährlich und sollten möglichst unterlassen werden. Auf einigen wenigen Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, besteht noch ein Minenrisiko. Im Landesinneren gibt es noch zahlreiche markierte und unmarkierte Minenfelder.
Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein hohes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Bewaffnete Überfälle, auch in Häusern und Wohnungen, und Angriffe auf Fahrzeuge ereignen sich vergleichsweise oft. Ausländer zählen häufig zu den Opfern von Raubdelikten. Passanten werden in der Regel nicht zu Hilfe kommen. Mit einem wirksamen Polizeischutz kann nicht gerechnet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Ausweispflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass in Mosambik Ausweispflicht besteht. Es wird empfohlen, stets den Pass im Original mit sich zu führen. Dies gilt auch im Strassenverkehr für den Führerschein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Wichtige Überlandstraßen sind teilweise in einem extrem schlechten Zustand und bergen Unfallrisiken. In der Regenzeit (Dezember bis April) können selbst Nationalstraßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein. Wegen der relativ hohen Unfallgefahr und der mangelnden medizinischen Versorgung auf dem Lande sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Die größeren Städte sind per regelmäßigem Flugverkehr erreichbar.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von u. a. Langustinen, Muscheln und antiken Geldmünzen ist untersagt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen. Allerdings wird eine Überziehung der im Visum genehmigten Aufenthaltsdauer streng geahndet. Strafe: 1000 MZN, z.Zt. ca. EUR 30,- pro Tag.
Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das "Mural" in Maputo), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge dürfen nicht fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen.
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