Reiseinformation und Reisewarnung Mauritius
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Auswärtiges Amt, gültig seit 28.06.2007
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Vorsicht gilt beim Baden im offenen Meer. Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorcheln/Tauchens (stets mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen und auch Unfällen mit Schnellbooten. Es wird empfohlen, am Meeresstrand und im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand sowie auf Riffen, Badeschuhe zu tragen. Zu bestimmten Zeiten können sich giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken.
Englische und/oder französische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Kreolisch wird auf der ganzen Insel gesprochen.
Von November bis April können Wirbelstürme und Zyklone auftreten. Bei Anmietung eines Ferienhauses in diesem Zeitraum wird die Ausstattung mit Mineralwasser in Flaschen, Kerzen, Batterien, Radio, Fackeln, Gasflaschen und Lebensmittelkonserven empfohlen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist verboten. Lebende Tiere müssen für eine Dauer von mindestens 6 Monaten in Quarantäne. Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art - auch von Zigarettenpapier - ist strikt verboten. Da auch für eine Reihe pharmazeutischer Produkte, ein Einfuhrverbot besteht, wird zusätzlich zur Mitnahme eines ärztlichen Rezepts, das den Besitz der Medikamente (in der Originalpackung!) rechtfertigt, empfohlen, vor Reiseantritt eine genaue Liste der verbotenen Produkte bei der Botschaft der Republik Mautitius in Berlin zu erfragen. Verboten ist außerdem die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch deklariert werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Gesetzgebung ist hinsichtlich des Aufenthaltsrechts besonders streng. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet (Gefängnisstrafen von 20 Jahren bis lebenslänglich).
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