Reiseinformation und Reisewarnung Mauretanien
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 24.04.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von nicht notwendigen Reisen nach Mauretanien wird abgeraten.
Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Für Ausländer besteht ein hohes Entführungsrisiko. In jedem Fall wird besondere Vorsicht und Wachsamkeit empfohlen.
Auch in Mauretanien sind terroristische Gruppierungen aktiv; insbesondere die 2007 aus der algerischen GSPC (Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat) hervorgegangene Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) zeichnet für zahlreiche Attentate auf mauretanischem Staatsgebiet verantwortlich.
Am 7. und 8. April 2008 kam es in Nouakchott zu schweren Schießereien zwischen Terrorverdächtigen und Sicherheitskräften, bei denen Tote und Verletzte zu beklagen waren.
Am 01.02.2008 wurde die israelische Botschaft in Nouakchott gezielt mit Schusswaffen überfallen; mehrere Menschen wurden verletzt.
Am 24.12.2007 wurde eine Gruppe französischer Touristen bei einer Mittagsrast am Rande der Überlandstraße „Route de l'Espoir“ in der Nähe der Ortschaft Aleg angegriffen. Vier der Touristen wurden von den Attentätern erschossen, der fünfte schwer verletzt. Am 27.12.2007 wurden bei einem Überfall auf ein mauretanisches Militärcamp in der Nähe von Gallawiya im Nordosten des Landes drei mauretanische Soldaten erschossen und ein weiterer schwer verletzt.
AQIM hat weitere Anschläge – auch gegen Ausländer – angekündigt.
Mit weiteren terroristischen Anschlägen in Nouakchott und im ganzen Land muss gerechnet werden.
Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali (mit Ausnahme des Grenzübergangs Nioro) wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage dort wird durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen).
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Nema), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man wegen der Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick erkennen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität am Strand von Nouakchott gegeben (vor allem nördlich des Hotels „Sabah“). Mit einfachen Waffen (Messern, Stangen) bewaffnete Jugendliche haben mehrfach westliche Staatsangehörige – teilweise unter Gewaltanwendung - zur Herausgabe ihrer Geldbörse und ihres Mobiltelefons gezwungen. In zwei Fällen (Mai 2006 und Januar 2007) sind Strandbesucher von Angreifern mit Schusswaffen bedroht und zur Überlassung ihrer Geländewagen gezwungen worden. Zuletzt wurde von einem Fall berichtet, bei dem ein hilfsbereiter Verkehrsteilnehmer bei einer vorgetäuschten Panne gewaltsam sein Fahrzeug überlassen musste.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Fastenmonats Ramadan (2007: 13. September bis 11. Oktober) beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).
Besondere Zollvorschriften
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!
Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.
Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden.
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostition sind verboten. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können formell mit harten Strafen geahndet werden.
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