Marokko - Visabestimmungen



Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die ausschließlich im Rahmen einer Gruppenpauschalreise auch mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.

Bei Einreise mit Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer Ungarn, nur bis 30 Tage visumfrei) und Schweiz 

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Transit: Transitreisende, die am gleichen Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung.

Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.

Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

Einreisebeschränkungen: Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden, z.B. "Hippies".

Unterlagen: - ein Visumantrag - 4 Passfotos - Fotokopie des Reisepasses, der am Einreisetag noch mindestens 6 Monate gültig sein muss - Gebühr (in bar oder Postanweisung). - Buchungsbestätigung für Rück- oder Weiterreise. - Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses, einer Einschreibung als Student oder ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug). Businessvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über den Zweck und die Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizufügen.
 

Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts: Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis 16 Jahren möglichst mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren in den elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. 
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Kinder ab 17 Jahren, die alleine reisen, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.

Einreise mit Haustieren:
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Vögel können ohne Gesundheitszeugnis nach Marokko gebracht werden.

 

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