Reiseinformation und Reisewarnung Marokko
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 27.02.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die terroristischen Attentate und Zwischenfälle im Laufe des Jahres 2007 mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten zeigen zusammen mit den Verhaftungen und Gerichtsverfahren der letzten Monate, dass auch in Marokko trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv sind und unverändert Anschläge planen.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen. Die marokkanischen Innenbehörden gehen unverändert von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Das Auswärtige Amt rät daher – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie religiöse Kultstätten.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen:Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Einfuhr von Barmitteln, deren Gegenwert 100.000,- Dirham (derzeit 8.970,- €) übersteigt, bei der Einreise nach Marokko zwingend zu deklarieren. Unterbleibt eine Deklaration, kann bei der Ausreise in Ermangelung des Einfuhrnachweises ein Bußgeld inHöhe von 5%- 100% der noch vorhandenen Summe verhängt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung in bar ist nur bis zum Höchstbetrag von 1.000,- Dirham zulässig. Dirhambestände können bei der Ausreise unter Vorlage der Umtauschbescheinigung in Devisen zurückgetauscht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Pädophile Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.
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