Libyen: Bestimmungen für Visum und Einreise



Grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Visa-Formalitäten und -Regelungen zum Begleitservice von Reiseagenturen in Libyen ständig im Fluss sind. Informieren Sie sich vor Ihrer Libyenreise bei den Konsulaten (siehe Libyen - wichtige Adressen).
 
Reisepass: ist allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die Passdaten müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Arabische übersetzt sein. Falls sich im Reisepass ein israelisches Visum oder israelischer Ein– bzw. Ausreisestempel befindet, verweigert Libyen die Einreise. Weist Ihr Pass einen israelischen Vermerk auf, beantragen Sie vor Ihrer Reise nach Libyen einen Zweitpass.
Die Passübersetzung in das Arabische muss mit einem Gummistempel in den Pass eingetragen sein (links Deutsch, rechts Arabisch).
Der vereidigte Übersetzer muss seine Einträge in den Vordruck bestätigen und abstempeln, wobei sein Stempel den Übersetzungsstempel teilweise überlagern muss.
 
Visum: ist allgemein erforderlich. Bei der Einreise wird im Pass ein Einreisestempel mit Datumsangabe angebracht.
 
In Libyen soll ein Massentourismus wie in Tunesien verhindert werden. Nachdem entdeckt wurde, dass Touristen versuchten, prähistorische und antike Fundstücke ausser Landes zu bringen, wurde die Führer-Regelung eingeführt. Libyen darf nur noch bereist werden, wenn diese Reise vorher über eine libysche Reiseagentur gebucht wurde. Die libysche Regierung bezweckt damit auch, Devisen in das Land zu bringen (die sonst bei ausländischen Reiseagenturen bleiben würden) sowie einen nachhaltigen Tourismus mit einer überschaubaren Anzahl von Reisenden zu fördern.
Reisegruppen mit eigenem Fahrzeug müssen von einem Vertreter des gebuchten libyschen Reisebüros begleitet werden.
 
Antragstellung: Visaanträge müssen beim libyschen Volksbüro eingereicht werden (siehe Libyen - wichtige Adressen).
Hier können Sie den Visa-Antrag für Libyen ausfüllen und ausdrucken.
 
Unterlagen: Touristenvisum: ein Visaantrag - 2 aktuelle, biometrische Passfotos - noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass - Gebühren - Reisebuchungsbestätigung einer libyschen Reiseagentur mit Referenznummer vom libyschen Aussenministerium.
Geschäftsvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Übernahmebestätigung der Kosten sowie eine Genehmigung der libyschen Regierung, die vom Geschäftspartner in Tripolis beim Außenministerium beantragt werden muss.
 
Bearbeitungszeit: Etwa ein bis zwei Wochen, unter Umständen auch wesentlich länger
 
Visakosten: 50,00 Euro für Deutsche, 70,00 CHF für Schweizer
 
Gültigkeitsdauer: 30 Tage.
 
Ausreichende Geldmittel: Touristen (auch Kinder) und Geschäftsreisende müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen (Devisen im Gegenwert von mindestens 1.000 US-Dollar, die bei der Einreise umgetauscht werden müssen). Ausgenommen sind folgende Personen:
  • Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
  • Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
  • offizielle Gäste und
  • Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Impfungen: genaue Informationen zu den erforderlichen Impfungen, die bei Einreise nachgewiesen werden müssen, können Sie dem Kapitel Libyen - Gesundheit entnehmen.
 
Meldepflicht: Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der nächsten Passbehörde melden und ihre Aufenthaltsorte angeben (Gebühr 10 Libysche Dinar, für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, fallen keine Registrierungsgebühren an). Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies normalerweise von der Rezeption veranlasst.
Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dieser Vorgang kann mehrere Tage dauern.
 
Einreise mit Kindern: Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
 
 

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