Reiseinformation und Reisewarnung für Libyen
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 27.03.2008
Aktuelle Hinweise
Nach Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist eine erst kürzlich verhängte Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) haben nach wie vor Gültigkeit.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
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