Reiseinformation und Reisewarnung Komoren



Auswärtiges Amt, letzte Änderung 18.04.2008

Aktuelle Hinweise

Von nicht dringend erforderlichen Reisen auf die Komoren (Grande Comore, Anjouan und Mohéli) wird derzeit abgeraten.

Die Unionsregierung ist mit Unterstützung der Afrikanischen Union (AU) und anderer afrikanischer Staaten am 25. März 2008 militärisch gegen den illegalen Militärmachthaber Mohamed Bacar auf der Insel Anjouan vorgegangen. M. Bacar ist daraufhin auf die französische Insel Mayotte geflohen und steht zur Zeit in Réunion unter Hausarrest. Es wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis sich die Lage auf Anjouan wieder völlig normalisiert hat.

Auf allen drei Komoreninseln kam es zu Protesten gegen die angebliche französische Unterstützung des Inselregimes von M. Bacar auf Anjouan. Die Stimmung ist noch immer anti-französisch aufgeheizt.

Die innerkomorischen Flugverbindungen und Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Komoren sind ein stark islamisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen. In der Stadt sollten weder Shorts, ausgeschnittene Kleider noch Miniröcke getragen werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Ehebruch kann auf den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.

Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.

Pädophilie, die Ausübung "unzüchtiger Handlungen" und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.

Homosexualität wird zwar im Strafgesetzbuch nicht als Verbrechen aufgeführt, nach dem allgemeinen Sittengesetz auf den Komoren gilt sie jedoch als nicht tolerierbar.

Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.

Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

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