Reiseinformation und Reisewarnung Kenia
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 29.02.2008
Aktueller Hinweis
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb Kenias zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit. Dies gilt insbesondere im Rift Valley und den Provinzen Western und Nyanza und dort vor allem für die Städte Eldoret, Kakamega, Kisumu, Nakuru und Naivasha.
Am 28. Februar 2008 haben Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga nach wochenlangen Bemühungen des ehemaligen VN-Generalsekretärs Kofi Annan ein Abkommen unterzeichnet, in welchem Kibaki als rechtmäßiger Präsident anerkannt und der Opposition eine Teilhabe an der Macht zuerkannt wird. Dieses Abkommen muss noch durch Parlamentsbeschlüsse, darunter auch Verfassungsänderungen, umgesetzt werden.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass damit die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, beendet sein dürften, sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungen sowie die Nähe der Slumgebiete in Nairobi und anderen Städten weiterhin unbedingt gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den "Sexual Offences Act 2006" wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
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