Reiseinformation und Reisewarnung Kamerun
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 08.05.2008
Reisen über Land / Kriminalität
In ganz Kamerun, insbesondere in den größeren Städten wie auch in Ferienorten an der Küste, z.B. Kribi und Limbe, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Keine auffälligen Wertgegenstände tragen (auch nicht beim abendlichen Restaurantbesuch), abends nicht alleine zu Fuß unterwegs sein, Geld auf mehrere Taschen verteilen, genügend Geld mitführen, um keine Gewaltanwendung zu provozieren.
Vor Taxifahrten nach Einbruch der Dämmerung (d.h. nach 18.00 Uhr) wird dringend abgeraten. Insbesondere bei Sammeltaxen besteht ein erhöhtes Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können. Selbst als Gruppe sollte man unbekannte Stadtviertel abends unbedingt meiden und auf gut beleuchteten Hauptverkehrsstraßen bleiben.
In den Provinzen Norden, Extremer Norden und Adamaoua, aber auch gelegentlich in anderen Provinzen kommt es besonders in Grenznähe zu Wegelagerei ("coupeurs de route"). Auf den Hauptverkehrsstraßen versuchen Gendarmerie und Militär, mit häufigen Verkehrskontrollen die Sicherheit zu erhöhen.
Fahrten am Abend und in der Nacht sollten vermieden werden. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa. Dies gilt verstärkt bei Dunkelheit.
Von Reisen auf die Halbinsel Bakassi wird aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme und dem militärischen Sonderstatus einiger Territorien abgeraten.
Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.
Allgemeine Reiseinformationen
In Kamerun, das aufgrund seiner Vielfältigkeit an Landschaftsformen auch als „Afrika in Miniatur“ bezeichnet wird, kann man alle Landesteile generell ohne besondere Genehmigung bereisen. Es ist jedoch mit vielen Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen man sich mit viel Geduld und guten Nerven wappnen sollte. Häufig werden „Motivationsgelder“ gefordert.
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der größeren Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben oft einfachen Standard.
Infrastruktur
Kamerun verfügt im Vergleich zu vielen anderen afrikanischen Ländern über ein relativ gutes Straßennetz. Die touristische Infrastruktur hat allerdings noch keinen besonders hohen Standard erreicht. Wegen der hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt und nächtliche Überlandfahrten vermieden werden.
Registrierung bei der Deutschen Botschaft
Die Botschaft Jaunde empfiehlt grundsätzlich allen deutschen Staatsangehörigen, sich in die Deutschenliste ( "Krisenvorsorgeliste") der Botschaft einzuschreiben
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Devisen in unbeschränkter Höhe dürfen eingeführt werden. Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Bonn oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen. Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise wird eine Steuer für Holzgegenstände gefordert (10 % des Kaufpreises).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografierverbot besteht für: offizielle Gebäude (z.B. Ministerien und Präsidentenpalast in Jaunde), Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Telekommunikationsanlagen sowie alles, was dem Ansehen Kameruns schaden könnte.
Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen darf nicht von europäischen Maßstäben ausgegangen werden. Es bleibt häufig unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden. Sollte man Sie festhalten, bestehen Sie darauf, Kontakt mit der deutschen Botschaft aufnehmen zu können.
Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch regelmäßig in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung nach Artikel 347 ausgesetzt.
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