Guinea-Bissau - Visabestimmungen



Reisepass: ist für Reisen nach Guinea-Bissau allgemein erforderlich, Reisepässe müssen noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum: Allgemein erforderlich.

Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei der Botschaft oder beim Konsulat (siehe Guinea-Bissau - wichtige Adressen). Das Visum darf frühestens 30 Tage vor Einreise beantragt werden.

Unterlagen: Touristenvisum: - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - 2 original ausgefüllte und unterschriebene Visumsanträge (keine Kopie, kein Fax) - 2 originale Passfotos (keine Scans) - Flugbuchungsbestätigung oder Ticketkopie
Businessvisum: zusätzlich ein auf Firmenpapier in französischer Sprache verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau, Visa Abteilung adressiertes Schreiben mit folgendem Inhalt: Name des Reisenden, Zweck der Reise, Aufenthaltsort im Zielland (Anschrift des Unternehmens oder der Organisation), Kostenübernahmeerklärung des deutschen Unternehmens/ Organisation.

Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag und die Gebühren beigefügt werden.

Bearbeitungszeit: 7 Tage.

Visagebühren: Touristen- und Businessvisum (einfache Einreise, 30 Tage Aufenthalt): 45 Euro.

Ausreichende Geldmittel: Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen: Für die Einreise wird ein Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung empfohlen. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Guinea-Bissau - Gesundheit entnehmen.

Einreise mit Kindern
Deutschland:
Kinder benötigen für die Einreise in Guinea-Bissau einen eigenen Reisepass  (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass).
Österreich: eigener Reisepass für Kinder.
Schweiz: eigener Reisepass für Kinder.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

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Autor: Remo Nemitz