Reiseinformation und Reisewarnung Ghana



Auswärtiges Amt, gültig seit 11.12.2007

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In den nördlichen Landesteilen Ghanas kommt es gelegentlich zu Stammeskonflikten mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage (z.B. nächtlichen Ausgangssperren). Vor Reisen in diese Regionen sollten daher aktuelle Informationen zur Lage eingeholt werden. Bei Reisen in die Grenzregionen und in die Nachbarländer wird dringend empfohlen, die dort geltenden Sicherheitshinweise sorgfältig zu studieren.

Kriminalität:

Ghana ist ein gerade auch im Vergleich zu Europa sicheres Reiseland mit niedriger Kriminalitätsrate. In der Hauptstadt Accra ist aber mit der für eine Millionen-Einwohnerstadt üblichen Kriminalität zu rechnen. Am Flughafen Kotoka, im Geschäftsviertel Osu (besonders nachts) sowie in den Wohnbezirken von Ausländern (Stadtteile Cantonments, Labone und Airport Residential Area) kommt es gelegentlich zu Diebstahls- oder Gewaltdelikten.

Reisen über Land/Straßenverkehr:

Ghana verfügt über ein wachsendes Netz gut ausgebauter Überlandstraßen. Dennoch ist stets mit erheblichen Straßenschäden (tiefen Löchern) und unbefestigten Teilabschnitten zu rechnen. Die Unfallgefahr im Straßenverkehr ist sehr hoch. Nachtfahrten über Land sollten wegen des schlechten Straßenzustands und häufig unzureichender Beleuchtung der Straßen und anderer Fahrzeuge vermieden werden.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr:
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch sowie Gegenstände zum beruflichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Zum eigenen Gebrauch dürfen 375 ml Spirituosen, 750 ml Wein und nicht mehr als 5 kg Tabakwaren eingeführt werden. Unbegleitetes Reisegepäck muss direkt bei Ankunft am Flughafen angemeldet werden, um zollfrei eingeführt werden zu können. Aktuelle Listen der Waren, die unter das Importverbot fallen oder eine Importerlaubnis benötigen, sind beim Ghana Customs, Excise and Preventive Service (CEPS, P.O. Box 68, Accra, Tel. +233 (21) 666842 – 5, 668319, Fax 666841, (www.ghanacustoms.gov.gh) erhältlich.Aktuelle Listen der Zolltarife (Current Tariff Schedules) für Gegenstände, die nicht zollfrei eingeführt werden können, sind ebenfalls in den Büros des CEPS erhältlich.Fremdwährungen dürfen in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Ausfuhr:
Sollen Fremdwährungen bei Ausreise wieder ausgeführt werden, so muss dies bei Einreise deklariert werden.

Ghanaische Währung darf nur bis zu einem Betrag von 5 GC (50.000 alte Cedis) ausgeführt werden. Exportgenehmigungen sind u.a. für Antiquitäten und Edelmetalle erforderlich. Nähere Aus­kunft erteilt CEPS.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafe in Ghana für Drogenbesitz bzw. -konsum, auch bei kleinsten Mengen, bei 5 Jahren Gefängnis liegt. Der Handel mit Drogen wird mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft.

Auch für die Förderung von Prostitution und homosexuelle Handlungen werden Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängt.

Die 1982 eingeführten Beschränkungen beim Fotografieren sind in jüngster Zeit erheblich gelockert worden. Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor nicht, militärische Anlagen, Truppen, Ministerien und öffentliche Gebäude, Züge und Eisenbahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Flugzeuge, Brücken, Stauwerke oder größere Umspannanlagen der Elektrizitätswerke zu fotografieren. Ein striktes Fotografierverbot besteht vor allem im Umkreis des "Castle" in Accra, dem Amtssitz des Staatsoberhaupts.

Da auch Personen sich nicht immer gern fotografieren lassen, empfiehlt sich eine vorherige Bitte um Erlaubnis.

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