Reiseinformation und Reisewarnung Gabun
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 14.01.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In ganz Gabun, insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (keine Wertgegenstände, kleinere Summen an Bargeld auf mehrere Taschen verteilt mitführen, um keine Gewaltanwendung seitens der Diebe oder Räuber zu provozieren, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuß unterwegs sein u.s.w.). Dies gilt auch für Strandspaziergänge am helllichten Tag.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Afrika-Durchquerer auf dem Landweg sollten sich bei Weiterreisen in das benachbarte Ausland (vor allem Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo) auf jeden Fall mit der Sicherheitslage in diesen Ländern vertraut machen. Durch zeitweise geschlossene Grenzen, innere Unruhen sowie hohe Kriminalität sind Reisen in diese Länder mit hohem Risiko verbunden.
Vor der Benutzung der in Gabun üblichen Sammeltaxen wird gewarnt. Es ist ratsam, nur leere Taxen anzuhalten und mit dem Fahrer einen Tarif für die Alleinfahrt zu vereinbaren. Dabei sollte man auch auf äußeren Zustand achten, die Mehrzahl der Taxis sind in miserablem, technischen Zustand. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks. Es dürfen maximal 200.000 F CFA ausgeführt werden, das Geld kann am Flughafen in EUR umgetauscht werden. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist untersagt und sollte daher unterlassen werden.
Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen, insbesondere islamischer Religionszugehörigkeit, sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.
Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution stellen Straftatbestände dar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dieser Trugschluss kann u.U. sehr unangenehme Folgen haben.
Homosexualität ist nach gabunischem Recht als Verstoß gegen die guten Sitten unter Strafe gestellt. Homosexuelle Paare, die sich öffentlich entsprechend benehmen, begeben sich nicht nur wegen der strafrechtlichen Bedrohung in Gefahr, sondern gefährden auch ihre eigene Sicherheit durch aggressives Verhalten von Passanten, die zufällig Zeuge derartigen Benehmens sind.
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