Visabestimmungen für Eritrea



Reisepass: ist allgemein erforderlich, dieser muss bei Bewilligung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum: ist allgemein erforderlich, Ausnahmen bestehen nur für Staatsangehörige von Uganda und Kenia. An der Grenze werden Visa nur in Ausnahmefällen erteilt.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ein Weiterflugticket haben, benötigen für Eritrea kein Transitvisum.

Unterlagen: Touristenvisum: Antragsformular - Reisepass, der bei der Erteilung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein muss - ein Passfoto - Gebühr - Reisebuchungsbestätigung.
Businessvisum: zusätzlich ein Schreiben der deutschen Firma über Dauer und Zweck der Reise sowie eine Kostenübernahmebestätigung.
 
Hier können Sie das Visa-Antragsformular für Eritrea herunterladen.

Der Antragstellung per Post sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag sowie der Zahlungsbeleg beigefügt sein.

Visagebühren: Touristenvisum: 50,00 Euro (einfache Einreise, maximaler Aufenthalt ein Monat).
Businessvisum: 95,00 Euro (einfache Einreise, maximaler Aufenthalt ein Monat), 140,00 Euro (mehrfache Einreise möglich, maximaler Aufenthalt drei Monate).
Zusätzlich wird eine Überweisungs-Pauschale von 5,20 Euro erhoben.

Bei einer Expressaustellung innerhalb von 48 Stunden wird eine erhöhte Gebühr erhoben.

Gültigkeitsdauer: Touristenvisum und Geschäftsvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen maximalen Aufenthalt von einem Monat. Mehrfachvisa: 3 Monate Maximalaufenthalt. Verlängerungsmöglichkeiten in Eritrea bestehen, Anträge richten Sie an das Innenministerium in der Hauptstadt Asmara.

Bearbeitungszeit: 5 Arbeitstage, Expressbearbeitung: 48 Stunden (hierbei wird erhöhte Gebühr verlangt).

Ausreichende Geldmittel: Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (40 US-Dollar pro Tag).

Impfungen: detaillierte Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Eritrea - Gesundheit entnehmen.

Verlängerung des Aufenthalts: Touristenvisa können innerhalb von Eritrea beim Immigration Office zweimal gegen eine Gebühr von 60 US-Dollar für jeweils einen Monat verlängert werden. Diese Behörde kann im Einzelfall eine Überschreitung der zulässigen Höchstgültigkeitsdauer erlauben. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein Geschäftsvisum nicht mehr erneuert werden.

Bei der Ausreise muss eine passenger service charge von 20 US-Dollar oder 20 Euro bezahlt werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 15 Jahren oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild oder eigener Reisepass. In Reisepässe, die ab dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, können Kinder nicht mehr in eingetragen werden.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Seit dem 31.12.2007 ist ein eigener Ausweis für Kinder nötig.

Für Kinder gelten dieselben Visabestimmungen wie für ihre Eltern.
Kinder unter 15 Jahren sollten in Begleitung ihrer Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über ein Formular unaccompanied minor form verfügen, das bestätigt, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei ihrer Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

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