Reiseinformation und Reisewarnung Eritrea



Auswärtiges Amt, gültig seit 11.12.2007

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die eritreische Regierung hat sowohl gegen die Friedensmission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) als auch gegen alle Ausländer erhebliche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts-und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die – selbst wenn sie erteilt wird – mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss.

Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei.

Die Mitarbeiter der Botschaft Asmara können daher Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt und gegebenenfalls keine angemessen Hilfe leisten.

In den letzten Wochen ist es an der der äthiopisch-eritreischen Grenze im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Frist der Internationalen Grenzkommission zur Grenzfrage Ende November 2007 zu erheblichen Truppenverstärkungen gekommen. Die politische Lage ist daher angespannter und sollte genau beobachtet werden.

Das Auswärtige Amt rät daher von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Eritrea – mit Ausnahme der Hauptstadt Asmara - ab.

Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea zwingend erforderlich ist, gilt folgendes:

Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten. Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen seitens des Auswärtigen Amts keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollte von Reisen während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen (Minengefahr) Abstand genommen werden.

Auf das Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen wird ebenfalls ausdrücklich hingewiesen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen.

Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden.

Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.

Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen

Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung einschneidende Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Ministry of Tourism; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung ggfl. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennnen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur eingeschränkt gewährleistet werden.

Das Auswärtige Amt rät daher von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Eritrea ab.

Ausreisesteuer

Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit EURO 20,- oder US$ 20,- entrichten.

Besondere Zollvorschriften

Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der eritreischen Botschaft in Berlin.

Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.

Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.

Bei der Ausreise müssen die Reisenden damit rechnen, dass die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege kontrolliert wird. Bei Verlust der Belge bzw. bei Unstimmigkeiten müssen die Reisenden mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.

Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis strafrechtlich geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.

Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.

Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage, die jedoch bislang nicht vollstreckt zu werden scheint.

Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).

Homosexuelle Handlungen sind in Eritrea strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen

 

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