Elfenbeinküste - Visabestimmungen



Reisepass: Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visum: Allgemein erforderlich

Transit: Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug oder dem nächsten Anschluss am gleichen Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Gültigkeitsdauer: drei Monate.

Antragstellung: persönliches Erscheinen des Antragstellers in der Botschaft der Elfenbeinküste in Berlin (siehe Elfenbeinküste - wichtige Adressen). Es ist gegenwärtig nicht möglich, das Visum für die Elfenbeinküste durch Vermittlungsagenturen beantragen zu lassen.

Unterlagen: Touristenvisum: Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein - 2 ausgefüllte, originale Visanträge (keine Kopie oder Fax) - 2 originale biometrische Passfotos (keine Scans) - Reisebuchungsbestätigung - Hotelreservierung - Gebühr.
Businessvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Einschreibeumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden - Einladung aus der Elfenbeinküste
 
Wichtig ist, dass die Unterschrift auf den Visaunterlagen der Unterschrift im Reisepass entspricht.

Visakosten: 110,00 €

Bearbeitungszeit: 3 bis 7 Tage bei Ausstellung in der Botschaft.

Das Visum kann in der Elfenbeinküste verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 CFA (etwa 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 CFA (etwa 450 EUR).

Ausreichende Geldmittel : Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen und einen Nachweis über ihre Unterbringung vorweisen können.

Impfungen: Bei der Einreise wird ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung, die höchstens 10 Tage alt ist, gefordert. Weitere Informationen zu empfohlenen Impfungen, können Sie dem Kapitel Elfenbeinküste - Gesundheit entnehmen.

Einreise mit Kindern:
Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Der deutsche Kinderreisepass mit Foto wird anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. In Reisepässe, die ab dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, können Kinder nicht mehr in eingetragen werden.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 31.12.2007 ist ein eigener Ausweis für Kinder in jedem Fall nötig.
 
Für Kinder gelten die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet oder dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

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