Reiseinformation und Reisewarnung Elfenbeinküste
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 22.04.2008
Bei Reisen in die Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährung hingewiesen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Westen des Landes wird abgeraten.
Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine tiefgreifende politische Krise. Dies führte in der Vergangenheit (bis 2006) zu politischen Unruhen, auch mit Ausschreitungen gegenüber Ausländern (in den Städten), und war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen, eher in ländlichen Regionen und besonders im Westen des Landes. Seit März 2007 hat sich die Lage entspannt. Das Risiko plötzlicher politischer oder sozialer Unruhen besteht weiterhin im Vorfeld der für Ende November 2008 vorgesehenen Wahlen.
Reisen über Land / Kriminalität / Strassenverkehr
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Westen des Landes (insbesondere in die unter Militärverwaltung stehenden Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin) wird abgeraten. Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der noch unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, unterliegen einem höheren Risiko der Gewaltkriminalität (fehlende Sicherheitskräfte). Reisen in den Norden sind bei sorgfältiger Planung, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung möglich. Die Möglichkeit konsularischer Betreuung von Deutschen im Norden des Landes ist eingeschränkt.Dienstliche und geschäftliche Reisen nach Abidjan, Yamoussoukro und in einige andere Städte im Süden des Landes und in die nähere Umgebung können, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung, durchgeführt werden.
Die Zufahrtsstraßen von Abidjan sind von 22:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt.
Reisen bei Dunkelheit sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen hoher Gefahr von Straßenüberfällen in jedem Fall gemieden werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in der Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
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