Reiseinformation und Reisewarnung für Burkina Faso



Auswärtiges Amt, letzte Änderung 10.04.2008

Aktueller Hinweis

Seit Ende Februar ist es in Ouagadougou und teilweise auch anderen Städten des Landes wiederholt zu Demonstrationen und Protestkundgebungen gegen die gestiegenen Lebenshaltungskosten gekommen. Nach Ausschreitungen am Rande der Kundgebungen Ende Februar verliefen Aktionen seither gewaltfrei, zuletzt anläßlich des Generalstreiks am 8. und 9. April 2008.

Es wird weiterhin empfohlen, in Ouagadougou und anderen größeren Städten Burkina Fasos erhöhte Vorsicht walten zu lassen und Menschenansammlungen zu meiden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Straßenverkehr

Von Ein- und Ausreisen auf dem Landweg über die Grenze zum Nachbarland Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) wird auf Grund der dortigen Lage weiterhin abgeraten.

Starke Regenfälle im vergangenen Jahr haben teils erhebliche Straßenschäden verursacht, wodurch die Erreichbarkeit einiger Orte und Regionen noch immer eingeschränkt ist.

Kriminalität

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen.  Der Osten und Südosten des Landes sind in jüngster Vergangenheit besonders von solchen Vorfällen betroffen. Bei Reisen in diese Region wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten.

Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz. Von Nachtfahrten wird dringend  abgeraten.

Fotografieren bestimmter Einrichtungen

Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.

Eine Liste der betroffenen Einrichtungen ist beim burkinischen Ministerium für Transport und Tourismus, Abteilung für Tourismus und Hotellerie, erhältlich. Eine Übersetzung dieser Liste kann unter amb.allemagne@fasonet.bf bei der Botschaft angefordert werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich, abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso, auf überwiegend einfachem Niveau.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischer Schriften ist verboten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind in Burkina Faso weder rechtlich noch tatsächlich akzeptiert und können im gesellschaftlichen Leben auf Diskriminierung stoßen. Homosexualität kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Einfuhr, Besitz - und darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum -  sowie Verkauf von Rauschmitteln sind verboten und werden mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet. 

 

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