Reiseinformation und Reisewarnung für Botswana
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Auswärtiges Amt, gültig seit 21.01.2000
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Botswana besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Straßenkriminalität in Gaborone beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer mit anschließenden Fahrzeugentführungen kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden. In besonderem Maße hat die Kriminalität in Maun, dem Eingang zum Okavango-Delta, zugenommen.
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen). Flugreisen in den Norden Botswanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf 4 Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botswana erfahren werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.
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