Algerien - Visabestimmungen
Reisepass: ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum: ist allgemein erforderlich
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich.
Sie können schriftlich angefordert werden, ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt beizufügen. Die Gebühren für das Visum können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Hier können Sie sich auch einen Visa-Antrag für Algerien downloaden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
Einreisebeschränkungen: Wer israelische Sichtvermerke im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland
Antragstellung: Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe
Algerien - wichtige Adressen).
In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.
Unterlagen: Touristenvisum: 2 Antragsformulare - 2 aktuelle Passfotos - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - Nachweis (Kopie des Versicherungsscheines) einer Auslandskrankenversicherung über mindestens 30.000 Euro Deckungssumme, Rückführungskosten und Krankenhausaufenthalt - Gebühr
bei Reisen nach Südalgerien: eine Reisebuchungsbestätigung mit einer Referenzadresse in Algerien sowie Beginn und Ende des Aufenthaltes - Bestätigungsschreiben des algerischen Reiseveranstalters - genaue Angabe der Reiseroute
Geschäftsvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung und der Anschrift des Geschäftspartners - eine Einladung vom Geschäftspartner aus Algerien (Fax genügt).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt sein.
Bearbeitungszeit: per Post: etwa 14 Tage (10 Botschaftsarbeitstage)
Kosten der Visumerteilung: einmalige Einreise, 1 bis 3 Monate Aufenthalt: 60,00 Euro
Einreise mit Kindern: Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild), einem Personalausweis oder mit einem Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) bis 16 Jahren einreisen. Kann wegen Platzmangel kein Lichtbild des Kindes im elterlichen Reisepass angebracht werden, ist die Eintragung des Kindes im elterlichen Reisepass für die Einreise nicht ausreichend. In Reisepässe, die ab dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, können Kinder nicht mehr in eingetragen werden.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen, da bei österreichischen Reisepässen nur die Miteintragung von Neugeborenen offiziell anerkannt wird.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 31.12.2007 benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel
Algerien-Gesundheit entnehmen.
Ausreiseerlaubnis: Eine Ausreiseerlaubnis ist für Ausländer erforderlich, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.
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