Reiseinformation und Reisewarnung für Algerien
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Auswärtiges Amt, letzte Änderung 09.06.2008
Aktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb hat sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen bekannt. Die Touristen sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar an einem unbekannten Ort entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht.
Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Anschlägen. Ein erhöhtes Risiko besteht weiterhin außerhalb der großen Städte und abseits der großen Verbindungsstraßen, insbesondere in der Kabylei.
Seit dem Anschluss der Terrorgruppe Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC) an Al-Qaida Ende 2006 ist ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen. Seit Ende 2006 gab es auch einige gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen ( Bombenattentate am 10.12.2006 und 04.03.2007, Anschlag am 11.12.2007 in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen).
Neben spektakulären Anschlägen mit einer großen Zahl an Opfern (zeitgleiche Attentate am 11.04.2007 in Algier; drei Selbstmordanschläge im September 2007 u.a. in Batna in einer Menschenmenge, die auf den Besuch von Staatspräsident Bouteflika wartete; zwei zeitgleiche Autobombenanschläge in Algier am 11.12.2007; zwei Bombenanschläge in der Nähe von Lakhdaria am 8. Juni 2008, bei denen mehrere Personen, darunter ein Franzose, getötet wurden), über die auch in europäischen Medien berichtet wird, werden auch zahlreiche kleinere Anschläge verübt, vor allem in der Kabylei und im Aurès-Gebirge.
Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen können nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reisen über Land).
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Vor dieser Art des Reisens wird ausdrücklich gewarnt. Reisen in die o.a. Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und wobei die Anreise auf dem Luftweg erfolgt.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage. Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.