Ägypten: Reiseinformation und Reisewarnung



Das Auswärtige Amt gibt für Ägypten folgende Reise- und Sicherheitsinformationen (letzte Änderung: 08.05.2008):

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele (Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele; April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle); Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern; April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit mindestens 19 Todesopfern und über 50 Verletzten).

Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindlichen Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Reisen über Land

Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.2008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Minengefahr

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Allgemeine Reiseinformationen

Verhaltensregeln

Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).

Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

 

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein ver­gleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.

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